Donnerstag, 3. April 2025
18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (17.15 Uhr Türöffnung)
Saal1 Küchlin, Steinenvorstadt 55, 4051 Basel
Unfall, Koma, Demenz: Was geschieht, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für uns selbst zu treffen? Auch wenn niemand mit diesem Szenario rechnet – es lohnt sich, rechtzeitig dafür vorzusorgen.
Am 1. Januar 2013 ist das einstige Vormundschaftsrecht in das Erwachsenenschutzrecht übergegangen. Mit Instrumenten wie dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung gibt es uns die Möglichkeit, unsere Zukunft weitgehend selbst zu regeln. So können wir mit dem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich an unserer Stelle um unsere Finanzen kümmern soll –und mit der Patientenverfügung, welche medizinischen Entscheidungen in unserem Sinne sind.
· Wann sollte man seine Zukunft regeln?
· Wo liegen die Grenzen des Rechts?
· Was braucht es, damit ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist?
· Welche Rolle spielt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)?
Zusammen mit Dr. iur. Patrick Fassbind, Leiter KESB des Kantons Basel-Stadt, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie Ihren Handlungsspielraum erweitern können.
Melden Sie sich jetzt für unseren exklusiven Event an. Und nutzen Sie die Gelegenheit, auch Ihre kritischen Fragen aus erster Hand beantwortet zu bekommen.
Alexandra Müller, Abteilungsleiterin Beratung & Lösungen
Dr. iur. Patrick Fassbind, Advokat, MPA, Präsident und Amtsleiter, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt
Bigna Gadola, Leiterin Erbschaftsberatung, lic.iur., Eidg. Dipl. Treuhandexpertin
Lilly Grumbacher, MLaw, Advokatin, Erbschaftsberaterin
Leiterin Erbschaftsberatung
Erbschaftsberaterin